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#11 |
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![]() ![]() Gerade heute hat mir eine 15jährige Muslima erzählt, dass ihr Vater und sie riesige Probleme mit ihrer Schule haben, weil die Schule ihr verbietet mit Kopftuch zum Unterricht zu erscheinen. Natürlich fällt es im schweizerischen Grundgesetz unter Religionsfreiheit. Jedoch gibt es ja bekanntlich auch die Schulordnung. Und dort drin hat diese Schule nun geschrieben, dass Kopftuch verboten ist - ausser in Ausnahmefälle. ![]()
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"Und wer Allah fürchtet, dem schafft Er einen Ausweg und gewährt ihm Versorgung, von wo er damit nicht rechnet. .." Talaq 2-3
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#12 |
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kleine Schwester
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![]() ![]() Dagegen muss sie doch Gerichtlich vorgehen können?! Also ich als Elternteil würde sofort eine andere Schule suchen und die Verklagen. Möge Allah swt. ihr Leben erleichtern und ihr und Ihren Eltern den Weg zum Richtigen verhalten demgegenüber zeigen.... Welche Störfaktoren bringt den so ein Kopftuch im Unterricht mit sich? Kann sich daran jemand verletzen? Schlimm aber einer muss den Anfang machen und für diese Rechte vor Gericht ziehen, sonst dürfen wir bald alle die Kopftücher ausziehen. Könnte man sie und Ihre Eltern irgendwie Unterstützen? Kennst du sie persönlich?
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"O du ruhige Seele! Komm zufrieden zurück zu deinem Herrn und mit (Allahs) Wohlwollen; so schließ´dich dem Kreis Meiner Diener an. Und tritt ein in Mein Paradies."(Qur'an 89:27ff) Wahrlich, du kannst dem den Weg nicht weisen, den du liebst; Allah aber weist dem den Weg, dem Er will; und Er kennt jene am besten, die die Führung annehmen. (Qur'an 28:56) ![]() |
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#13 |
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![]() ![]() Naja. Mit dem Gerichtsverfahren ist das so eine Sache. Falls die Schule aus irgendeinem Grund Recht bekommen sollte wäre das Ganze danach noch schlimmer, weil andere Schulen dann nachziehen könnten und sich dabei natürlich auf diesen Entscheid stützen würden. Ich hab sie heute zum ersten mal gesehen. Da hat sie mir das gesagt. Wir hatten aber nicht so viel Zeit. Deshalb kenne ich keine Einzelheiten.
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#14 | ||
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große Schwester
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As salamu alaikum wa rahmatullahi wa barakatuhu,
Zitat:
Zitat:
As salamu alaikum wa rahmatullahi wa barakatuhu Safiyya |
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#15 |
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![]() ![]() Das wusste ich nicht. werd ich ihr das sagen.
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#16 |
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Guest
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![]() ![]() @Umm Abdulaziz: Danke, für deine Erläuterung ![]() Hat mich echt gewurmt. Zu der Sache mit dem Hijab und der Schulordnung: Wenn eine Schulordnung über den Grund- bzw. Menschenrechten stehen würde und diese kippen könnten, dann wäre das echt der Hammer. Religionsfreiheit gehört zu den Grund- und Menschenrechten und diese gelten noch VOR der Schulordnung. Wie Schwester Safiyya schon sagte: Unbedingt zum Anwalt.
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#17 |
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Super Schwester
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selamun aleikum wie kann man einen denn nur ein stück stoff was man mehr trägt als vill. andere verbieten?! wenn man halb nackt in die schule kommt sagt niemand was aber wenn jemand ein kopftuch an hat wird es einem verboten können die sich nicht einfach diese sachen ersparen? was soll das denn wa selam
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